FAQ
Hier finden Sie Antworten auf organisatorische Fragen sowie einen Überblick über Vorgehen und Ablauf.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung?
Ja. Ergotherapie ist ein Heilmittel und setzt eine gültige Verordnung voraus. Diese kann ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden.
Gesetzlich Versicherte: Die Behandlung wird von den Krankenkassen übernommen, ggf. fällt die gesetzliche Zuzahlung an.
Für Privatversicherte: Die Abrechung richtet sich nach Ihrem Tarif. Bitte klären Sie die Erstattung vor Therapiebeginn.
Gibt es eine Warteliste?
Wir führen keine verpflichtenden Wartelisten. Termine werden nach verfügbaren Kapazitäten vergeben. Unverbindliche Vormerkungen sind möglich, wenn absehbar ist, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer der Verordnung ein Behandlungsbeginn realistisch ist.
Wie läuft die Therapie ab?
Mit gültiger Verordnung startet die Therapie mit einem Erstgespräch, in dem wir Ihre Anliegen und Ziele gemeinsam klären. Darauf aufbauend planen wir die Behandlung individuell und transparent. Die Therapie orientiert sich an Ihren Zielen und wird bei Bedarf im Verlauf angepasst. Am Ende reflektieren wir gemeinsam die Entwicklung und den weiteren Bedarf.
. Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine bitte NUR per E-Mail mit gültiger Verordnung angefragen:
E-Mail: info@seelenwerk-ergotherapie.de
Einzel- oder Gruppentherapie
Beides ist möglich. Das Setting richtet sich nach Ihrem Anliegen, Ihrer Belastbarkeit und dem vereinbarten Therapieziel. Die Therapieform wird auf der Heilmittelverordnung festgelegt. Wenn sich im Verlauf zeigt, dass ein Wechsel fachlich sinnvoll ist, stimmen wir dies mit dem verordnenden Behandler ab.
Sind Hausbesuche möglich?
Hausbesuche sind möglich, wenn sie medizinisch notwendig sind und auf der Verordnung als Hausbesuch vorgesehen werden. Sie erfolgen im Radius von bis zu fünf Kilometern um den Praxisstandort. Die Terminplanung berücksichtigt die Aufrechterhaltung des regulären Praxisbetriebs.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Kurzfristige Absagen (unter 24 Stunden) oder Nichterscheinen gelten als Ausfall. Eine Kostenreglung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung.
Wiederholte kurzfristige Absagen oder fehlende Teilnahme führen zu einem Klärungsgespräch und können bei beeinträchtigter Therapiekontinuität zur Beendigung des Behandlungsprozesses führen.