FAQ

Hier finden Sie Antworten auf organisatorische Fragen sowie einen Überblick über Vorgehen und Ablauf.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung? 

Ja. Ergotherapie ist ein Heilmittel und setzt eine gültige Verordnung voraus. Diese kann ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden. 

Gesetzlich Versicherte: Die Behandlung wird von den Krankenkassen übernommen, ggf. fällt die gesetzliche Zuzahlung an. 

Auf dieser Seite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erhalten Sie Informationen zur Ausstellung einer Heilmittelverordnung: https://www.kbv.de/praxis/verordnungen/heilmittel.

Für Privatversicherte: Die Abrechung richtet sich nach Ihrem Tarif. Bitte klären Sie die Erstattung vor Therapiebeginn.

 

Für wen ist die psychisch-funktionelle Ergotherapie geeignet?

Für Menschen, deren psychische Belastung sich im Alltag auswirkt - z.B. in Form von Erschöpfung, Antriebslosigkeit, Überforderung, Angst, innere Unruhe, Schlafprobleme oder Schwierigkeiten in Struktur, Planung und Handlungsausführung. Entscheidend ist nicht die "Schublade", sondern was im Alltag gerade nicht (mehr) tragfähig ist.

 

Was ist das Ziel der Ergotherapie? 

Ziel ist die Stärkung Ihres Handlungsspielraums im Alltag und Ihrer Teilhabe - im Beruf, in der Selbstversorgung und in der Freizeit. Wir arbeiten ressourcenorientiert und in nachvollziehbaren Schritten, damit Veränderungen im Leben tatsächlich umsetzbar sind. 

 

Gibt es eine Warteliste?

Wir führen keine verpflichtenden Wartelisten. Termine werden nach verfügbaren Kapazitäten vergeben. Unverbindliche Vormerkungen sind möglich, wenn absehbar ist, dass innerhalb der Gültigkeitsdauer der Verordnung ein Behandlungsbeginn realistisch ist. 

 

Wie läuft die Therapie ab? 

Mit gültiger Verordnung startet die Therapie mit einem Erstgespräch, in dem wir Ihre Anliegen und Ziele gemeinsam klären. Darauf aufbauend planen wir die Behandlung individuell und transparent. Die Therapie orientiert sich an Ihren Zielen und wird bei Bedarf im Verlauf angepasst. Am Ende reflektieren wir gemeinsam die Entwicklung und den weiteren Bedarf. 

. Wie vereinbare ich einen Termin? 

Termine können telefonisch (Mo.-Fr. zwischen 13-14 Uhr), per SMS oder per E-Mail angefragt werden. 

Telefon: 0172 72 17 666 

E-Mail: info@seelenwerk-ergotherapie.de

 

Wie lange dauert eine Behandlung und was kostet sie für Privatversicherte?

- Psychisch-funktionelle Behandlung: 60 Min. / 170

- Einzelbehandlung bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld: 105 Min. / 250

- Hirnleistungstraining: 30 Min. / 90

Die Behandlung wird von den Krankenkassen übernommen, ggf. fällt die gesetzliche Zuzahlung (10% der Behandlungskosten zzgl. 10 je Verordnung) an. 

 

Einzel- oder Gruppentherapie 

Beides ist möglich. Das Setting richtet sich nach Ihrem Anliegen, Ihrer Belastbarkeit und dem vereinbarten Therapieziel. Die Therapieform wird auf der Heilmittelverordnung festgelegt. Wenn sich im Verlauf zeigt, dass ein Wechsel fachlich sinnvoll ist, stimmen wir dies mit dem verordnenden Behandler ab.

 

Sind Hausbesuche möglich? 

Hausbesuche sind möglich, wenn sie medizinisch notwendig sind und auf der Verordnung als Hausbesuch vorgesehen werden. Sie erfolgen im Radius von bis zu fünf Kilometern um den Praxisstandort. Die Terminplanung berücksichtigt die Aufrechterhaltung des regulären Praxisbetriebs.

 

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann? 

Absagen sind bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Kurzfristige Absagen (unter 24 Stunden) oder Nichterscheinen gelten als Ausfall. Eine Kostenreglung erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung.

Wiederholte kurzfristige Absagen oder fehlende Teilnahme führen zu einem Klärungsgespräch und können bei beeinträchtigter Therapiekontinuität zur Beendigung des Behandlungsprozesses führen.

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